Diese gilt für Pkw und Lkw (mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen) vom 1. November bis zum 15. April.
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen mit einer gesetzlichen Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (5 mm bei Diagonalreifen) verwendet werden.
Als Winterreifen werden Reifen mit der Bezeichnung „M+S” (Matsch und Schnee) und dem Schneeflockensymbol anerkannt,
sofern die gesetzliche Mindestprofiltiefe eingehalten wird.
Worauf ist bei Ganzjahresreifen zu achten?
Ganzjahresreifen, die mit “M+S” und dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind, entsprechen der situativen Winterreifenpflicht.
Worauf ist bei der Verwendung von Spikereifen zu achten?
Spikes dürfen vom 1. Oktober bis zum 31. Mai verwendet werden.
Sie dürfen nur an Fahrzeugen mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t angebracht werden und müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber gekennzeichnet sein.
Es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen von 80 km/h auf Freilandstraßen und 100 km/h auf Autobahnen.
Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche hinausragen, ist nicht zulässig.
Das Team von Kfz-Technik Horn empfiehlt neue Winterreifen bei einer Profiltiefe von 5–5,5 mm
und den Tausch von Winterreifen grundsätzlich schon ab Anfang/Mitte Oktober – je nach Temperatur und Wetter.
Uns ist wichtig, dass Sie sicher durch den Winter kommen!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
